Parkkarten
Die „Kernzone-Parkkarten“ können ab sofort online mit Kartenzahlung bezogen, via dem Benutzerkonto ausgedruckt (print at home) und sofort benutzt werden. Ein Bezug am Schalter ist weiterhin möglich.
Die Parkkarte ist hinter der Frontscheibe, von aussen gut sicht- und lesbar, anzubringen. Andernfalls kann eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden.
Parkkarten können nur für Einwohner der Parkkarten-Kernzone sowie an Berufstätige, welche in dieser Zone arbeiten, ausgestellt werden. Sie berechtigen zum Abstellen des Fahrzeugs tagsüber auf den dafür bezeichneten Parkplätzen. Es besteht kein Anspruch auf einen fest zugeteilten oder freien Parkplatz. Bei Veranstaltungen etc. ist der Parkplatz rechtzeitig frei zu geben.
Hinweis: Neu kann zusätzlich zu den bestehenden Parkmöglichkeiten auch auf den Parkplätzen Hotzestrasse, alte Braui und Seegarten parkiert werden (siehe Plan).
Momentan kann aus technischen Gründen der Text auf der Parkkarte Kernzone nicht angepasst werden. Die Parkkarte Kernzone ist auf allen unten aufgeführten Parkplätzen gültig.
Die Gebühren für das regelmässige Nachtparken auf öffentlichem Grund finden Sie im Parkierungsreglement vom 19. August 2024 in der Gesetzessammlung (ganz unten).
Parkkarte für Parkplätze (alte Braui, Hotzestrasse, Kerag, Seebad, Hafen, Seegarten) | CHF 45.00 pro Monat |
Parkkarte für Parkplätze und Parkkäuser | CHF 70.00 pro Monat |
(alte Braui, Hotzestrassse, Kerag, Seebad, Hafen, Seegarten, Parkhäuser Horn und Steinburg) |
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheit | 044 787 12 40 | sicherheit@richterswil.ch |
Name | Download |
---|
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
750.1 | Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung) | 1. Januar 2025 |
750.11 | Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) | 1. Januar 2025 |