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Steuererklärungsverfahren im Jahre 2023 - Der 31. März 2023 rückt näher

11. März 2023

Die Steuererklärung ist bis zum 31. März 2023 einzureichen.

Erstellen Sie Ihre Steuererklärung möglichst bald. Andernfalls werden Sie immer wieder daran denken müssen, dass Ihnen diese Aufgabe noch bevorsteht. 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie vor Ablauf der Frist beim Gemeindesteueramt ein Gesuch um Fristverlängerung stellen.

Bei den meisten Gemeindesteuerämtern können Sie eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragen. Die bereits bewilligte Frist sowie die nötigen Angaben für das Fristerstreckungsgesuch (Persönliche ID, Dokumenten ID, etc.) finden Sie auf der ersten Seite der Steuererklärung.

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob Sie über sämtliche benötigten Hilfsformulare verfügen. Falls ein Formular fehlt, können Sie dieses unter www.zh.ch/steueramt herunterladen oder sich an das Gemeindesteueramt Ihres Wohnortes wenden.

Ihr Gemeindesteueramt