Fundgegenstände auf epublikation.ch
Die Abteilung Sicherheit und Einwohnerwesen hat im digitalen AmtblattExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zahlreiche abgegebene Fundgegenstände publiziert, welche bis Ende Mai 2026 nicht im Fundbüro abgeholt wurden.
Es handelt sich dabei um diverse Gegenstände: Von der Sonnenbrille zum Mobiltelefon oder dem klassischen Schlüssel, wurde beispielsweise auch eine Golftasche mit Inhalt angegeben.
| Schmuck |
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| Brillen |
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| Smartphones & Zubehör |
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| Diverses |
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| Schlüssel |
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Schlüssen & Ausweise
- Kaba- und Kesoschlüssel werden an die Kaba bzw. Keso retourniert, welche die Schlüssel den Verwaltungen und/oder den Eigentümern zuweisen.
- Schweizer Identitätskarten und Pässe werden direkt an das Passbüro Zürich retourniert, wo sie entwertet werden.
- Bankkarten werden 30 Tage nach Fund entsorgt, wenn sich kein/e Besitzer/in meldet.
Rechtliches
Die Fundgegenstände werden den Findern nach Ablauf von 30 Tagen (von der Veröffentlichung an) ausgehändigt, wenn sie von den rechtmässigen Eigentümerinnen und Eigentümern nicht abgeholt werden. Nach Art. 733 ZGB erwerben die Finder die Sache zu Eigentum, wenn die Verlierer sich innert fünf Jahren nicht melden.
Die Liste der Fundgegenstände finden Sie unter epublikationen.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Etwas gefunden?
Gefundene Gegenstände können jeweils am Schalter des Einwohnerwesens im 1. OG des Gemeindehauses 1 an der Seestrasse 19 abgegeben werden.