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Bärenbrügglistrasse, Neubau und Erweiterung Sammelstelle, Gemeinde Richterswil, Werke

17. Oktober 2025

Bauherrschaft:             Politische Gemeinde Richterswil, Werke, Glarnerstrasse 33, 8805 Richterswil

Die Bauherrschaft ist auch Projektverfasser.

Neubau und Erweiterung Sammelstelle, Kat.Nr. 2923, Bärenbrügglistrasse, 8833 Samstagern (Zone für öffentliche Bauten), ohne Aussteckung

Die Pläne liegen bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden gegen eine pauschale Gebühr von CHF 50.- sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im Amtsblatt bei der Planungs- und Baukommission schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).

Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.

Planung und Bau Richterswil