Kommunales Schutzobjekt Chrummbächliweg 3 und 3a, Vers.Nr. 606, Richterswil, Vertragsgenehmigung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2026-62 vom 11. Mai 2026 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem die Gebäude Vers.Nr. 606 auf dem Grundstück Kat.Nr. 7738 am Chrummbächliweg 3 und 3a in Richterswil unter Schutz gestellt werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.
Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, eingesehen werden.
Planung und Bau Richterswil