Kopfzeile

Inhalt

Medienmitteilung Gemeinde Richterswil: Verbot von Feuer und Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet

10. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erheblichen Brandgefahr gilt ab Montag, 13. Juli 2026, 12.00 Uhr, auf dem gesamten Gemeindegebiet Richterswil ein allgemeines Verbot von Feuer und Feuerwerk.

Seit längerer Zeit sind in der Region keine nennenswerten Niederschläge gefallen. Zusammen mit den an­haltend hohen Temperaturen und der intensiven Sonneneinstrahlung herrscht eine grosse Trockenheit. Be­reits kleinste Zündquellen können Brände verursachen, die sich rasch ausbreiten und Menschen, Tiere, die Umwelt sowie erhebliche Sachwerte gefährden. Die Wetterprognosen lassen derzeit keine nachhaltige Ent­spannung der Situation erwarten. Nötig wären länger andauernde Niederschläge.

Das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich hat deshalb bereits am 26. Juni 2026 für den Wald und die Waldesnähe ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Aufgrund der besonderen Ge­fahrenlage hat der Ressortvorsteher Sicherheit und Einwohnerwesen ergänzend ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet verfügt.

Das Verbot umfasst das Entfachen von Feuer sowie das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Ge­meindegebiet. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennendem oder glühendem Material. Das Feu­erverbot gilt ausdrücklich auch für befestigte Feuerstellen, Balkone und Gartensitzplätze sowie für Holzkoh­lefeuer und Holzkohlegrills.

Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der erforderlichen Sorgfalt ver­wendet werden. Sie müssen kippsicher und auf einem feuerfesten Untergrund betrieben werden.

Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Sobald sich die Gefahrenlage nachhaltig entspannt hat, wird die Aufhebung des Verbots verfügt und der Bevölkerung über die Medien mitgeteilt.

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Mithilfe. Mit dem verantwortungsvollen Verhalten jedes Einzelnen kann ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Menschen, Natur und Sachwerten geleistet werden.

 

Auskünfte zu dieser Medienmitteilung erteilt:

Renato Pfeffer-Becker, Gemeinderat, Ressort Sicherheit und Einwohnerwesen
Direktwahl: +41 79 787 56 05
E-Mail: renato.pfeffer@richterswil.ch

Zugehörige Objekte

Name Download
260710_Allgemeines_Feuerverbot (PDF, 74 kB) Download 0 260710_Allgemeines_Feuerverbot