Medienmitteilung: Aufhebung des allgemeinen kommunalen Feuerverbots – Kantonales Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen
Die Niederschläge der vergangenen Tage sowie die erwartete Wetterentwicklung führen zu einer Entspannung der Trockenheitssituation. Die Gefahr, dass sich durch einzelne Zündquellen Brände rasch ausbreiten, hat deutlich abgenommen. Die besondere Gefahrenlage, welche den Erlass des allgemeinen Feuer- und Feuerwerksverbots erforderlich machte, besteht nicht mehr in einem Ausmass, das die Aufrechterhaltung der kommunalen Massnahmen rechtfertigt. Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet wird deshalb aufgehoben.
Mit der Aufhebung des Verbots sind auf dem Gemeindegebiet Richterswil ausserhalb von Wald und Waldesnähe offene Feuer und Holzkohlegrills wieder grundsätzlich erlaubt.
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin in Kraft
Das vom Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin bis auf Widerruf. Es ist weiterhin einzuhalten und gilt auch für das Gebiet rund um die Burgruine Alt-Wädenswil. Die Aufhebung des kommunalen Verbots betrifft ausschliesslich die übrigen Bereiche des Gemeindegebiets.
Weiterhin Vorsicht geboten
Auch nach der Aufhebung des Verbots ist beim Umgang mit Feuer weiterhin Vorsicht geboten. Feuer dürfen nur unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt sowie der allgemeinen Sicherheitsvorschriften entfacht werden. Insbesondere dürfen offene Feuer nie unbeaufsichtigt gelassen werden und sind vollständig zu löschen.
Die Gemeinde Richterswil dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die konsequente Einhaltung des Feuer- und Feuerwerksverbots während der erhöhten Gefahrenlage. Das verantwortungsvolle Verhalten der Bevölkerung hat wesentlich dazu beigetragen, Brände und Schäden zu verhindern.
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Auskünfte für Medienschaffende zu dieser Medienmitteilung erteilt:
Renato Pfeffer-Becker, Gemeinderat, Ressort Sicherheit und Einwohnerwesen
Direktwahl: +41 79 787 56 05 | E-Mail: renato.pfeffer@richterswil.ch
Allgemeine Auskünfte zur Aufhebung des Feuerverbots erteilt:
Abteilung Sicherheit und Einwohnerwesen
Telefon +41 44 787 12 40 | E-Mail: sicherheit@richterswil.ch
Zugehörige Objekte
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| Mediemitteilung Aufhebung des kommunalen Feuerverbots pre 28. August 2026 (PDF, 69 kB) | Download | 0 | Mediemitteilung Aufhebung des kommunalen Feuerverbots pre 28. August 2026 |