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Parkieren auf öffentlichem Grund in Richterswil

Parkieren auf öffentlichem Grund in Richterswil

Die Regeln für das Parkieren auf öffentlichem Grund in Richterswil basieren auf der Parkierungsverordnung vom 4. Dezember 2024 (VPöG, SRR 750.1) und dem Parkierungsreglement vom 19. August 2024 (RPöG, SRR 750.11). Beide Erlasse wurden vom Gemeinderat auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parkieren auf öffentlichem Grund in Richterswil ist gebührenpflichtig und/oder zeitlich beschränkt.
  • Wo Parkuhren vorhanden sind, gelten die an der Parkuhr angebrachten Parkzeitbeschränkungen und Tarife.
  • In «Blauen Zonen» und auf entsprechend signalisierten anderweitig zeitlich beschränkten Parkplätzen muss die Parkscheibe angebracht werden oder eine Parkbewilligung registriert sein.
  • Für bestimmte Gebiete bzw. Parkplätze sind für Berechtigte Parkkarten oder Parkbewilligungen erhältlich.
  • Für das wiederholte nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund oder auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen wird eine Nachtparkgebühr erhoben.
  • Auf privaten bzw. privat bewirtschafteten Parkflächen (i. d. R. durch gelbe Markierung erkennbar) gelten andere Regeln. Bitte beachten Sie die entsprechende Signalisation.

In Richterswil finden Sie auf öffentlichem Grund verschiedene Arten von Parkplätzen mit unterschiedlichen Regeln:

Parkplätze mit Parkuhren

  • Weisse Markierung der Parkflächen und/oder entsprechende Signalisation
  • Tarif, gebührenpflichtiger Zeitraum und Maximalparkzeit gemäss Angaben an der Parkuhr
  • Im gebührenpflichtigen Zeitraum muss die Parkuhr bedient, die Parkgebühr mit dem Handy (Park-Apps) bezahlt oder die Parkbewilligung registriert sein.
  • Das wiederholte nächtliche Parkieren unterliegt der Nachtparkgebühr.

 

Parkplätze ohne Parkuhren

  • Weisse Markierung der Parkflächen und/oder entsprechende Signalisation
  • Tagsüber gebührenfrei; weitere Einschränkungen (z. B. Maximalparkzeit etc.) gemäss Angaben auf der Signalisation
  • Das wiederholte nächtliche Parkieren unterliegt der Nachtparkgebühr.

«Blaue Zone» im Dorfzentrum

  • Blaue Markierung der Parkflächen
  • Maximale Parkzeit 60 Minuten mit Parkscheibe (werktags Mo – Sa, 08:00 – 19:00 Uhr)
  • Keine Dauerparkkarten/-bewilligungen erhältlich. Das wiederholte nächtliche Parkieren unterliegt der Nachtparkgebühr.

Parkierungszone «Frohberg»

  • Weisse Markierung der Parkflächen
  • Maximale Parkzeit 4 Stunden mit Parkscheibe (werktags Mo – Sa, 07:00 – 19:00 Uhr)
  • Dauerparkkarte für Personen mit Wohn-/Arbeitsort (Frohbergstrasse, Eselweidweg, Eselzopfweg, Frohbergweg) kostenlos erhältlich
  • Besucherparkkarte CHF 8.00/Tag (bis 4 Stunden genügt das Hinterlegen der Parkscheibe)
  • Das wiederholte nächtliche Parkieren unterliegt der Nachtparkgebühr.

…gut zu wissen:

Auf weiss markierten Parkflächen ohne Parkuhr (z. B. entlang von Strassen), in der «Blauen Zone» im Dorfzentrum sowie in der Parkierungszone «Frohberg» kann an Sonn- und Feiertagen tagsüber unbeschränkt gratis parkiert werden.

Nachtparkgebühr

Das wiederholte nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund oder auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen (z. B. bei Schulhäusern) werden folgende Nachtparkgebühren erhoben:

Leichte Motorwagen, Anhänger an leichte Motorwagen, dreirädrige Motorfahrzeuge und dergleichen:

  • Parkplätze im Freien:                               CHF 35.00 / Monat
  • Parkhäuser (Horn, Steinburg, Mettlen):   CHF 60.00 / Monat

Gesellschaftswagen, Lastwagen, Lastwagenanhänger, Wohnwagen und dergleichen:

  • Parkplätze im Freien:                             CHF 75.00 / Monat

 

Parkkarten und Parkbewilligungen

Parkkarte «Dorfzentrum»

Personen mit Wohn- oder Arbeitsort im Dorfzentrum (gemäss Plan) können für auf ihren Namen und ihre Adresse eingetragenen oder ihnen nachweisbar zum ständigen Gebrauch überlassenen leichten Motorwagen eine Parkkarte/-bewilligung erwerben. Diese berechtigt zum Parkieren tagsüber (ggf. ist die zusätzlich die Nachtparkgebühr zu entrichten).

Kernzonenplan Parkkarten

Nur Aussenparkplätze:                          CHF 45.00 pro Monat
                                                              CHF 80.00 pro Monat (inkl. Nachtparkgebühr)

Gültig auf den Parkplätzen Alte Braui, Kerag, Seebad, Hafen, Seegarten und Parkplatz Ecke Hotzestrasse/Dorfbachstrasse

Aussenparkplätze und Garagen:            CHF 70.00 pro Monat
                                                               CHF 130.00 pro Monat (inkl. Nachtparkgebühr)

Gültig auf den Parkplätzen Alte Braui, Kerag, Seebad, Hafen, Seegarten und Parkplatz Ecke Hotzestrasse/Dorfbachstrasse, sowie Garagen Steinburg und Horn

 

Besucherparkkarte Dorfzentrum

Besuchende von Personen mit Wohn- oder Arbeitsort im Dorfzentrum (gemäss Plan) können eine Parkkarte/-bewilligung erwerben.

Kernzonenplan Parkkarten

Nur Aussenparkplätze:                        CHF 12.00 pro Tag (max. 3 Tage)

Gültig auf den Parkplätzen Alte Braui, Kerag, Seebad, Hafen, Seegarten und Parkplatz Ecke Hotzestrasse/Dorfbachstrasse

Aussenparkplätze und Garagen:          CHF 18.00 pro Tag (max. 3 Tage)

Gültig auf den Parkplätzen Alte Braui, Kerag, Seebad, Hafen, Seegarten und Parkplatz Ecke Hotzestrasse/Dorfbachstrasse, sowie Garagen Steinburg und Horn

Link parkingpay.ch 

Parkkarte «Frohberg»

Personen mit Wohn- oder Arbeitsort Frohbergstrasse, Eselweidweg, Eselzopfweg und Frohbergweg können für auf ihren Namen und ihre Adresse eingetragenen oder ihnen nachweisbar zum ständigen Gebrauch überlassenen leichten Motorwagen kostenlos eine Parkkarte/-bewilligung beantragen.

Link parkingpay.ch 

Besucherparkkarte «Frohberg»

Besuchende von Personen mit Wohn- oder Arbeitsort Frohbergstrasse, Eselweidweg, Eselzopfweg und Frohbergweg können eine Parkkarte/-bewilligung erwerben.

Tarif:                                                  CHF 8.00 pro Tag

Hinweis: mit Parkscheibe parkieren Besuchende zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr während 4 Stunden kostenlos

Link parkingpay.ch 

Parkkarte für Mitarbeitende der Spitex und Hausärzte/-innen auf Hausbesuch

Mitarbeitende von Spitexorganisationen sowie Hausärzte/-innen erhalten auf Antrag kostenlos eine Parkkarte. Diese berechtigt zum Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen während der Dienstausübung.

Vereinsparkkarte «Horn»

Vereine mit Vereinslokal auf dem Horn können eine beschränkte Anzahl unpersönlicher Parkkarten erwerben.

Tarif:                                                    CHF 65.00 / Jahr

Handwerkerparkkarte

Handwerksbetriebe können am Schalter im Gemeindehaus 1 (1. Stock, Seestrasse 19) sowie bei der Gemeindepolizei (Poststrasse 12) Tagesparkkarten beziehen, welche auf allen öffentlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen gültig sind.

Tarif:                                                    CHF 9.00 / Tag

…wichtig zu wissen:

Bei der Nutzung von Parkkarten und -bewilligungen gelten die auf der Karte aufgedruckten bzw. beim Kauf/Bezug bekanntgegebenen Be­dingungen. Es besteht kein Anspruch auf einen fest zugeteilten oder freien Parkplatz. Bei Veranstaltungen etc. ist der Parkplatz rechtzeitig freizugeben.

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