Kopfzeile

Inhalt

Nächtliches Parkieren auf öffentlichem Grund

In der Gemeinde Richterswil/Samstagern werden für Fahrzeuge, die regelmässig über Nacht auf öffentlichen Strassen oder öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben. Wer neu gebührenpflichtig ist, hat dies dem Bereich Sicherheit innert 30 Tagen zu melden.

Nachtparkgebühr Aussenplätze: CHF 30.00
Nachtparkgebühr Tiefgaragen: CHF 50.00
(Steinburg und Horn)

Zugehörige Objekte

Name
Parkierungsverordnung_ab_1.7.2013_genehmigt_GV_12.6.2013.pdf Download 0 Parkierungsverordnung_ab_1.7.2013_genehmigt_GV_12.6.2013.pdf