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Schall- und Laserverordnung

Die Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamtes Zürich übernimmt gemäss Regierungsratsbeschluss von 14. Januar 2009 die Vollzugsaufgaben der Schall- und Laserverordnung (SLV) im Kanton Zürich. Zweck dieser Verordnung ist es, das Publikum vor schädlichen Schalleinwirkungen und Laserstrahlen zu schützen.

Für die grundsätzliche Bewilligung der Veranstaltung (Gastgewerbegesetz, Nachtruhe, Feuerpolizei usw.) ist nach wie vor die Gemeinde bzw. die Abteilung Sicherheit und Einwohnerwesen zuständig.

Die Fachstelle Lärmschutz ist Meldestelle und für den Vollzug der SLV verantwortlich. Zu diesem Zweck ist ein Meldeformular unter Schall & Laser | Kanton Zürich (zh.ch)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abrufbar. Die Meldepflicht (mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich) betrifft Veranstaltungen, welche mit einem Schallpegel von mehr als 93 dB (A) durchführt werden und/oder wenn Laseranlagen zum Einsatz kommen. Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche richten (Schülerdiscos etc.) dürfen nicht lauter als 93 dB(A) sein.

Alle Informationen in diesem Zusammenhang finden Sie unter Schall & Laser | Kanton Zürich (zh.ch)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Laser

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Schall- und Laserverordnung.pdf (PDF, 484 kB) Download 0 Schall- und Laserverordnung.pdf
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