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Grüngutverwertung

Biogene Abfälle (Grüngut / Küchenabfälle)
Was hinein gehört:
Rasen- und Wiesenschnitt, Strauch- und Baumschnitt, Stauden von Blumen und Gemüse, Laub, Unkraut und Fallobst, Balkon- und Topfpflanzen (ohne Topf!), Rüstabfälle, Kaffeesatz und Teekraut, Kleintiermist, Eierschalen, feste Speisereste, Brot und Gebäck, Käse, Compo-bag (Kompostierbeutel).
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Das Grüngut ist ausschliesslich in den vorgeschriebenen Grüngut-Containern bereitzustellen. Schnittgut gebündelt und verschnürt (keine Drähte) bis max. 20 kg und 150 cm Länge.
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In Richterswil und Samstagern erfolgt die Grünabfuhr in der Regel am Montag (Feiertage Sonderregelung). Wenn grosse Mengen anfallen kann die Sammlung bis Dienstag andauern.

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