Hund
Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung und müssen den Anforderungen ihrer Tiere gerecht werden. Informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Tiers über die daraus entstehenden Pflichten.
Registration
Gemäss Hundegesetz sind Hundehaltende verpflichtet, ihren Hund zu registrieren.
- Sie müssen Ihren Hund innert 10 Tagen nach Übernahme bei Ihrer Wohngemeinde melden.
- Sie müssen Ihren Hund innert 10 Tagen nach Übernahme bei Amicus auf Sie registriert haben.
- Melden Sie den Tod Ihres Hundes bei Ihrer Wohngemeinde und Amicus
Haftpflicht
Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens einer Million Franken. Dies gilt für alle Hunde, unabhängig von Grösse und Rasse.
Hundeabgabe
Sie müssen für jeden Hund bei Ihrer Wohngemeinde jährlich eine Abgabe (Hundesteuer) bezahlen.
Hundeausbildung
Mit Inkrafttreten der kantonalen Hundegesetzgebung am 1. Juni 2025 ist zum Besuch der theoretischen und praktischen Hundeausbildung verpflichtet, wer in einer Zürcher Gemeinde wohnt und einen Hund für mindestens drei Monate hält. Die Ausbildung muss bei einem Hundeausbildner oder einer Hundeausbildnerin erfolgen, die über eine entsprechende Bewilligung des Veterinäramts verfügt.
(Weiterführende Informationen zur Ausbildungspflicht bzw. zu Ausnahmen finden Sie unter Hunde | Kanton Zürich)
Weitere Informationen
Viele weitere wichtige Informationen zur Hundehaltung finden Sie beim kantonalen Veterinäramt:
Zugehörige Objekte
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Einwohnerwesen | 044 787 12 20 | einwohner@richterswil.ch |