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Hund

Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung und müssen den Anforderungen ihrer Tiere gerecht werden. Informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Tiers über die daraus entstehenden Pflichten.

Registration
Gemäss Hundegesetz sind Hundehaltende verpflichtet, ihren Hund zu registrieren.

Haftpflicht
Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens einer Million Franken. Dies gilt für alle Hunde, unabhängig von Grösse und Rasse.

Hundeabgabe
Sie müssen für jeden Hund bei Ihrer Wohngemeinde jährlich eine Abgabe (Hundesteuer) bezahlen.

Hundeausbildung

Mit Inkrafttreten der kantonalen Hundegesetzgebung am 1. Juni 2025 ist zum Besuch der theoretischen und praktischen Hundeausbildung verpflichtet, wer in einer Zürcher Gemeinde wohnt und einen Hund für mindestens drei Monate hält. Die Ausbildung muss bei einem Hundeausbildner oder einer Hundeausbildnerin erfolgen, die über eine entsprechende Bewilligung des Veterinäramts verfügt.

(Weiterführende Informationen zur Ausbildungspflicht bzw. zu Ausnahmen finden Sie unter Hunde | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)

Weitere Informationen
Viele weitere wichtige Informationen zur Hundehaltung finden Sie beim kantonalen Veterinäramt:

Hunde | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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