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Anlässe Horn Areal

Anlässe jeglicher Art werden grundsätzlich nur bewilligt, wenn Sie der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Gesuche sind mind. 4 Wochen bis zu einem Jahr im Voraus schriftlich einzureichen. Dem Gesuch muss ein aussagekräftiges Anlasskonzept beiliegen (Abfall, Lärm, Parkierung, Sicherheit etc.). Bei einer allfälligen Bewilligung hat der Veranstalter mit diversen Auflagen zu rechnen.

Richterswiler Vereine werden für öffentliche Anlässe bevorzugt behandelt.

Der gesteigerte Gemeingebrauch ist auch für Private bewilligungspflichtig. Das Aufstellen von Zelten, die Inbetriebnahme von Musikanlagen, das Campieren und das Befahren des Areals ist grundsätzlich verboten.

Vermietungen an Eventorganisationen werden keine vorgenommen.

 

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