Adressänderung / Umzug innerhalb Gemeinde
Personen, die innerhalb der Gemeinde oder des Gebäudes umziehen, haben dies gemäss kantonaler Gesetzgebung innert 14 Tagen beim Einwohnerwesen zu melden.
Die Adressänderung kann in der Regel onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder persönlich an unserem Schalter erfolgen. Es werden nachfolgende Unterlagen benötigt.
Schweizer Staatsangehörige
- Meldebestätigung / Amtlicher Ausweis
- Kopie Wohnungsausweis bzw. neuer Mietvertrag
- Ausländerausweis
- Kopie Wohnungsausweis bzw. neuer Mietvertrag
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerwesen | 044 787 12 20 | einwohner@richterswil.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit und Einwohnerwesen |