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Öffentliche Gewässer

Der Unterhalt der Bäche und die Kontrolle über die Einhaltung des Gewässerschutzgesetzes obliegen der Abteilung Werke.

Über Mitteilungen allfälliger Gewässerverunreinigungen sind wir Ihnen dankbar.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um die Gewässer, z.B. bei Bauten oder Anlagen im Bereich von Gewässern.

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