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Siedlungs- und Liegenschaftsentwässerung

Siedlungsentwässerung
Der betriebliche wie der bauliche Unterhalt des 65 km langen öffentlichen Kanalnetzes inkl. alle Sonderbauwerke liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Werke. Regelmässige Kanalreinigungen durch private Unternehmen und Zustandserfassung mit dem Kanalfernsehen tragen zur einwandfreien Entwässerung von Gebäuden, Liegenschaften, Strassen und Plätzen bei. Die Gemeinde führt einen generellen Entwässerungsplan (GEP).

Liegenschaftsentwässerung
Jeder Anschluss einer privaten Kanalisation an das öffentliche Kanalnetz setzt eine gewässerschutzrechtliche Bewilligungen voraus. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme im Planungsablauf mit der Abteilung Werke ist empfehlenswert.

Regelmässiges Spülen der Hausentwässerungsleitung gewährleistet einen reibungslosen Ablauf. Solche Arbeiten werden durch private Firmen ausgeführt.

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