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Aufzugsanlagen/Lift

Aufzugs- und Beförderungsanlagen (für Fahrzeuge, Personen, Material etc.) müssen vor dem Einbau bewilligt werden. Zu den Beförderungs- bzw. Aufzugsanlagen zählen Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Plattformaufzüge, Aufzüge für den reinen Gütertransport, Hebebühnen, Autoparkierlifte und Schrägaufzüge. Vor Inbetriebnahme ist eine Abnahme durchzuführen. Aus Sicherheitsgründen müssen Beförderungs- bzw. Aufzugsanlagen periodisch kontrolliert werden.

In Richterswil ist die FIBA GmbH, Fachinspektorat für Beförderungsanlagen, seit Jahren als Kontrollorgan für Aufzugsanlagen mandatiert. Sie unterstützt die Gemeinde im Bewilligungsverfahren und führt die Abnahmen sowie die periodischen Kontrollen durch.

Kontakt:

Fiba GmbH
Fachinspektorat für Beförderungsanlagen
Hofackerstrasse 29
8964 Rudolfstetten

Telefon: 056 633 22 14
E-Mail: mail@fiba-lift.ch

Weitere Informationen zu den Beförderungs- bzw. Aufzugsanlagen wie auch die Richtlinien der Baudirektion (ESBA-Richtlinien) sind beim Hochbauamt des Kantons Zürich (Gebäudetechnik  > Dokumente Beförderungsanlagen) erhältlich.

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