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Änderung des amtlichen Publikationsorgans – Digitales Amtsblatt Schweiz

24. Februar 2022

Mit Beschluss Nr. 2022-43 vom 14. Februar 2022 hat der Gemeinderat das Digitale Amtsblatt Schweiz (ePublikation.ch) als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan bestimmt. Dadurch wird die Zürichsee Zeitung als amtliches Publikationsorgan mit Wirkung ab 1. Juli 2022 abgelöst.

Der Beschluss kann auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden, www.richterswil.ch, und liegt während der Rekursfrist in der Gemeinderatskanzlei (Seestrasse 19, 3. Stock) zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

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