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Gesuch Festwirtschaftspatent

Festwirtschaftspatent

Für das Führen einer öffentlich zugänglichen Festwirtschaft brauchen Sie ein temporäres Festwirtschaftspatent. Erfolgt die Abgabe von Speisen und Getränken unter Ausschluss der Öffentlichkeit (also eine private Gesellschaft) oder ist die Abgabe kostenfrei, so ist kein Patent notwendig.

Das Gesuch ist mindestens 2 Wochen vor dem Anlass vollständig ausgefüllt einzureichen.

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