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Pflanzenrückschnitt

Rückschnitt von Grünhecken, Bäumen und Sträuchern

Die Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern aus Vorgärten wachsen oftmals in das Strassengebiet. Dies kann die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen. Zudem können die Pflanzen die Durchfahrt der Rettungskräfte sowie die Arbeiten des Strassenunterhalts bei der Reinigung und beim Winterdienst behindern.

Die Gemeinde Richterswil fordert deshalb die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fuss- und Radwegen auf, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden.

Danke, dass Sie die erforderlichen Sichtbereiche und das Lichtbaumprofil dauernd freihalten!

Die gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Thema finden Sie in der Verkehrserschliessungsverordnung vom 17. April 2019 (VErV: LS 700.4). Mit Fragen können Sie sich auch an die Abteilung Sicherheit und Einwohnerwesen oder direkt an die Gemeindepolizei (Tel. 044 787 11 50) wenden.

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