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Gesuch Kulturförderbeitrag

Veranstalten Sie einen kulturellen Anlass, eine Ausstellung oder planen Sie ein kulturelles Projekt?

Die Kulturkommission unterstützt mit jährlich festgelegten Mitteln sowohl Veranstaltungen als auch Projekte.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Wer erhält Kulturförderbeiträge?

  • Personen, die in Richterswil wohnhaft sind und Organisationen, die ihren Sitz in Richterswil haben
  • Personen und Organisationen, deren Kulturprojekte einen Bezug zu Richterswil haben
  • Es werden nach Möglichkeit regionale Künstlerinnen und Künstler berücksichtigt

Was wird gefördert?

  • Öffentlich zugängliche kulturelle Einzelveranstaltungen oder wiederkehrende Anlässe aller Sparten, wie Musik, Theater, Tanz, bildende Kunst, Performance, Literatur und Film
  • Veranstaltungen zur Pflege des kulturellen Erbes
  • Interkulturelle Veranstaltungen
  • Kunstanschaffungen und Vergaben im Bereich Kunst am Bau an öffentlichen und öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen 

Unterlagen

Das Gesuch umfasst folgende Unterlagen:

  • Projektbeschrieb (Ausgangslage, Idee, Ziel) wenn möglich mit Visualisierung
  • Name gesuchstellenden Organisation oder Person, Adresse, Telefonnummer, E-Mail
  • Budget und Finanzierungsplan (voraussichtliche Ausgaben sowie geplante Einnahmen)
  • Genauer Betrag, der von der Gemeinde erwartet wird

Verfahren

Wie läuft die Gesuchstellung ab?

  • Die Gesuche müssen drei Monate vor der geplanten Veranstaltung oder Anschaffung schriftlich per Post, per E-Mail oder mittels Onlineformular (siehe weiter unten) bei der Kulturkommission eingereicht werden. Bei späterer Eingabe kann ein rechtzeitiger Entscheid nicht gewährleistet werden. Grundsätzlich sind nachträgliche Beiträge an abgeschlossenen Projekten und Veranstaltungen ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Kulturkommission.

Wer entscheidet was? 

  • Die Kulturkommission behandelt das Gesuch an ihrer Sitzung (viermal im Jahr) und teilt den Beschluss mittels Verfügung den Gesuchstellenden mit.
  • Die nächsten Kulturkommissionssitzungen finden wie folgt statt: 

    • 10. September 2025

    • 26. November 2025 

Wann folgt die Auszahlung? 

  • Nach Abschluss des Projekts/Durchführung der Veranstaltung stellen die Gesuchstellenden der Kulturkommission den festgelegten Betrag in Rechnung. Die Rechnung muss elektronisch an folgende Adresse übermittelt werden: kreditoren@richterswil.ch
  • Nach Prüfung der Rechnung wird der Kulturförderbeitrag ausbezahlt.

Gut zu wissen:

Bitte klären Sie ob Ihre Veranstaltung bewilligungspflichtig ist. Hier finden Sie weitere Informationen: Richterswil - Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung

Hilfe und Kontakt: 

Kulturkommission
Seestrasse 19
8805 Richterswil
044 787 12 02
kultur@richterswil.ch

Weitere Informationen finden Sie im Kulturleitbild der Gemeinde Richterswil sowie im dazugehörigen Merkblatt Kulturfördergelder. 

 

 

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.