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Letztwilliger Bestattungswunsch

Ein Bestattungswunsch kann bereits zu Lebzeiten schriftlich formuliert und dem Einwohner- und Bestattungswesen Richterswil zur Kenntnis eingereicht werden.

Sinnvollerweise sind die nächsten Angehörigen über das Vorhandensein eines Bestattungswunsches in Kenntnis zu setzen. Ein Bestattungswunsch kann jederzeit persönlich oder schriftlich widerrufen werden. Unten finden Sie unser Musterformular zur Formulierung Ihres Bestattungswunsches. Natürlich kann ein solcher auch in anderweitig geeigneter schriftlicher Form formuliert werden.

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