Hauskehricht
Was gehört in den Kehricht?
Hygieneartikel, Kunststoffe, Katzensand, Papierschnitzel, Tiefkühlverpackungen, Windeln, Wischgut, Zigarettenstummel etc.
Was nicht?
Papier und Karton, Glas, Stahlblech, Aluminium, Altmetall, Elektro- und Elektronikgeräte, PET, Sonderabfälle, Spraydosen, Batterien, Öl etc.
Betriebsabfälle
Gewerbebetriebe benützen Container mit WIGA-Chip, welche beim Leeren durch das Kehrichtfahrzeug automatisch gewogen und dem richtigen Betrieb zugeordnet werden. Auskunft erteilt das Abfuhrunternehmen M. Lenz AG, Richterswil, Tel. 044 784 11 22.
Kehrichtbereitstellung
Die Bereitstellung darf erst am Morgen (06.30 Uhr) des Abfuhrtages erfolgen.
Die bessere, hygienischere Lösung wäre ein gemeinsamer Container (800 Liter) für mehrere Kehrichtsäcke. Es gibt aber bereits andockbare Kunststoffcontainer (schwarz) ab 140 Liter für 2 bis 3 Säcke.
Tipps
Nur nicht wieder verwertbare Abfälle gehören in den Hauskehricht!
Unterflur für Gebührensäcke
Öffentliche Unterflurcontainer sind an folgenden Standorten in Betrieb:
Wisshusplatz, Gartenstrasse 20, Erlenstrasse/Hirtenstallweg, Storchengass/Schützengass und Sammelstelle KERAG
Wichtig
Werden Kehrichtsäcke ausserhalb der angegebenen Zeit auf der Strasse vorgefunden, werden wir uns vorbehalten, die Abfallgebinde zu öffnen, um die Verursacherin oder den Verursacher zu eruieren. Eine Busse ist gemäss Art. 14 der Abfallverordnung möglich.
Gebühren
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
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Kehricht und Sperrgut Zone A |
Kehricht und Sperrgut Zone B |
Nächste Sammeltermine
Sammlung | Wann? | Wo? |
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