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Kehricht und Sperrgut Zone B

Im östlichen Teil der Gemeinde findet die Kehricht- und Sperrgutabfuhr immer am Freitag statt. Dies betrifft das ganze Gemeindegebiet (Richterswil und Samstagern) östlich der Trennlinie Garten-/Zuger-/Bergstrasse (inkl. je östliche Strassenseiten).

Den Tourenplan finden Sie unter Dokumente oder Suchmaske "Tourenplan"

 

 

Kehricht und Sperrgut Zone B dürfen erst am Freitag um 06:30 Uhr bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie die Abweichungen vor und nach Feiertagen im Kalendarium des Entsorgungskalenders.
Sollten wir Kehrichtsäcke ausserhalb der angegebenen Zeit auf der Strasse vorfinden, werden wir uns vorbehalten, vorgefundene Abfallgebinde zu öffnen, um die Verursacherin oder den Verursacher zu eruieren. Eine Busse ist gemäss Art. 14 der Abfallverordnung möglich.

Kontakt

Tiefbau und Entsorgung
abfall@richterswil.ch