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Ukraine: Aktueller Stand & Informationen

31. Januar 2023
Der Ukraine-Konflikt bewegt noch immer. Viele fragen sich, wie sie die Kriegsflüchtlinge unterstützen können, Gemeinden und Kantone erhalten viele Anfragen diesbezüglich. Finden Sie hier eine Übersicht über die Möglichkeiten und die Situation.

Auf der Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen beschloss der Gemeinderat Richterswil, den «Pavillon» des Tertianums in Samstagern zu übernehmen. Seit August 2022 sind die der Gemeinde zugewiesenen Geflüchteten aus der Ukraine dort untergebracht. Ausserdem betreibt der Kanton Zürich eine Kurzzeitunterkunft (Durchgangszentrum) für Schutzbedürftige aus der Ukraine in der Liegenschaft des ehemaligen Paracelsus-Spitals, bevor die Geflüchteten einer Gemeinde zugewiesen werden.

Hier geht's zur ausführlichen Medienmitteilung vom 12. Mai 2022: Medienmitteilung 
Im ehemaligen Paracelsus-Spital betreibt der Kanton Zürich seit 1. Juni 2022 ein Durchgangszentrum (s. Medienmitteilung und Kontaktangaben). 

 

Situation in Richterswil

Per Ende September  2022 zählen wir im Gemeindegebiet Richterswil 92 Personen aus der Ukraine. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Frauen und Kinder.
Der Rückgang (Stand August: 104 Personen) ist damit zu begründen, dass einige geflüchtete Personen wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind. 24 Personen sind privat untergebracht, während 68 in gemeindeeigenen Strukturen leben.

Unterbringung schulpflichtiger Kinder:
Insgesamt werden im neuen Schuljahr 27 ukrainische Schülerinnen und Schüler in den Regelklassen unterrichtet.

  • 6. Klässler/innen und Sekundarschüler/innen wurden bis zu den Sommerferien ganztags an der Academia Horgen für den Deutsch-Intensiv-Kurs.
    Auf Beginn des neuen Schuljahrs im August wechselten diese älteren Schülerinnen und Schüler an die Sekundarschule im Schulhaus Boden und werden im DaZ-Unterricht weiterhin beim Deutschlernen unterstützt.
  • Für Schülerinnen und Schüler der 3.-5. Klasse ist eine Anfangsunterrichtsklasse (Aufnahmeklasse) eingerichtet worden, welche am Montag, 28. März 2022, ihre Arbeit aufgenommen hatte.
    Diese wird im neuen Schuljahr nicht mehr geführt. Diese Schülerinnen und Schüler werden in die Regelklassen integriert und besuchen teilzeitig den DaZ-Club im SH Feld 1, welcher den Mittelstufen (im ersten Jahr des Deutschlernens) aller Schuleinheiten zur Verfügung steht.
  • Kindergartenkinder und Kinder in der 1. oder 2. Klasse werden in die Regelklassen integriert.
  • Die Primarschülerinnen und -schüler, die in den Pavillon Walder umziehen, besuchen am dem neuen Schuljahr die Schule in Samstagern.

Angebote für die geflüchtete ukrainische Bevölkerung

Die Gemeinde hat in Zusammenarbeit mit Helferinnen und Helfern und anderen Organisationen bereits diverse freiwillige Aktivitäten initiiert: Deutschkurse, Kleiderabgabe, Tandem Partner.

  • Weiter unten finden Sie die Flyer zum Freizeitangebot «Monro-Art», das jeweils jeden Dienstagnachmittag und Mittwochvormittag stattfindet.
  • Kleiderbörse - siehe Infos weiter unten.

Sachspenden

Für die Unterbringung der der Gemeinde Richterswil zugeteilten geflüchteten Personen aus der Ukraine wurden Mobiliar und weitere Sachspenden gesucht.

Derzeit sind unsere Lagermöglichkeiten für Möbel ausgeschöpft. Wir können zurzeit keine Möbelspenden mehr annehmen. Gegebenenfalls wird der Aufrufbei Bezug des Pavillons reaktiviert.

Kleiderbörse für Flüchtlinge

Ab dem 12. März 2023, findet jeweils sonntags von 17 -19 Uhr an der Bodenstrasse 10 in Richterswil eine Kleiderbörse für Flüchtlinge statt.

Die Kleiderbörse ist vom 14.02. - 11.03.2023 geschlossen und öffnet wieder am Sonntag, 12.03.2023, 17 – 19 Uhr für Flüchtlinge an einem neuen Standort: Bodenstrasse 10 (Neben dem kantonalen Durchgangszentrum der ORS, s. zweiter Plan unten)

Plan Bodenstrasse 10

Voranmeldung für Abgabe:
Für die Kleiderbörse ist Oksana Endres zuständig. Die Abgabe von Sachspenden erfolgt jeweils direkt an der Bodenstrasse 10 gegen Voranmeldung per E-Mail  (endresoksana@gmail.com) oder Telefon (078 870 42 80).

Kleiderbörse Flüchtlinge

Unbegleitete Minderjährige

Personen, die ukrainische Minderjährige ohne Eltern bei sich aufnehmen, müssen sich so rasch wie möglich bei der Abteilung Pflegefamilien beim Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) melden:

E-Mail: pflegefamilien@ajb.zh.ch
Telefon: +41 43 259 89 88

In diesem Fall liegt nämlich ein Pflegeverhältnis vor, das bewilligungs- und aufsichtspflichtig ist.

Hilfreiche Information rund um die Einreise

Medizinische Erstversorgung / Tuberkulose (TB)
Sowohl die Ukraine als auch Russland gelten als Hochrisikoländer für multiresistente Tuberkulose (TB). Es ist deshalb wichtig, bei den Schutzbedürftigen aus der Ukraine auch daran zu denken. Geflüchtete, die dem Kanton Zürich zugewiesen sind, können in der kantonalen Empfangsstelle ein Tuberkulose-Screening durchführen, um eine allfällige Erkrankung frühzeitig zu erkennen. Die Lungenliga stellt Informationen zur Verfügung. Ausserdem sind in den FAQ für Betroffene die wichtigsten Fakten zur Tuberkulose in einfach verständlicher Sprache zusammengefasst: 
Informationsblatt Ukrainisch туберкульоз
Informationsblatt Russisch Туберкулёз

Ärztefon | Offizielle Notfallzentrale des Kantons Zürich
Das Aerztefon ist die kantonale Anlaufstelle für nicht lebensbedrohliche medizinische Notfälle und steht rund um die Uhr an 365 Tagen für die gesamte Bevölkerung des Kantons Zürich zur Verfügung. 

Speziell für ukrainische Flüchtlinge
Benötigen Sie medizinische Beratung?
Wir bieten Ihnen Unterstützung und bringen Sie mit ukrainisch oder russisch sprechenden Ärzten in Verbindung. Rufen Sie uns an: 0800 33 66 55 

Einreise mit Tieren
Bitte beachten Sie auch die Einfuhrbestimmungen für Katzen und Hunde aus der Ukraine. Katzen und Hunde, die die Schweizer Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, müssen von einem Tierarzt, einer Tierärztin untersucht werden, um Mensch und Tier in der Schweiz vor Tollwut zu schützen:
Leitfaden Einreise mit Tier
Рекомендації для ветеринарів і власників тварин

Aufnahme Flüchtlinge Kanton Zürich

Innerhalb von zwei Wochen haben über zwei Millionen Menschen die Ukraine in Richtung Europa verlassen. Die meisten suchen Schutz in den Nachbarländern. Zunehmend flüchten Ukrainerinnen und Ukrainer in die Schweiz und damit auch in den Kanton Zürich. Verlässliche Prognosen zur Zahl der Menschen, die im Kanton verbleiben werden, gibt es noch nicht.

Helpline des Kantonalen Sozialamtes

Ukraine-Anlaufstelle Gemeinde Richterswil

Für Fragen hat das Kantonale Sozialamt eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Sie nimmt auch Angebote für Privatunterbringungen entgegen und vermittelt diese an die Gemeinden weiter. Auch andere Hilfsangebote können Sie hier anmelden.

Montag bis Freitag
8.30 bis 11.30 Uhr | 13.30 bis 16.30 Uhr
E-Mail: ukraine@sa.zh.ch
Telefon: 043 259 24 41

Für die Koordination innerhalb der Gemeinde Richterswil ist unser Asylbetreuer, Antonio Ambrico, zuständig.




Montag bis Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr | 13.30 bis 15.30 Uhr
E-Mail: antonio.ambrico@richterswil.ch
Telefon: 078 411 38 89

 

Abteilung Soziales der Gemeinde

Schutzbedürftige, die finanzielle Unterstützung von der Sozialbehörde benötigen, können sich vorgängig  beim Bundasylzentrum (BAZ) registrieren lassen (siehe Informationen zum «Schutzstatus S»), sofern das Bundesasylzentrum über die nötige Kapazität für eine Registrierung verfügt. Andernfalls ist die Gemeinde befugt, Notfallhilfe auszurichten. Die Schutzbedürftigen müssen sich dann zwingend innerhalb von 90 Tagen nach Einreise in die Schweiz registrieren lassen.

Krankenversicherung

Für Schutzbedürftige in privaten Unterkünften ist der Abschluss einer Reiseversicherung zwingend nötig.

Mit Schutzstatus S
Um unter anderem dieselben medizinischen Leistungen wie Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner zu erhalten und vergütet zu bekommen, wird Betroffenen dringend empfohlen, sich für den Schutzstatus S zu registrieren. Mit der Registration werden Betroffene von der niedergelassenen Gemeinde auch bei der obligatorischen Krankenversicherung angemeldet. Damit sind auch nicht notfallbedingte medizinische Behandlungen weitestgehend abgedeckt.

Wenden Sie sich im konkreten Fall direkt an den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus, gegebenenfalls an Ihre Versicherung, um zu erfahren, welche Leistungen durch die Versicherung übernommen werden und welche Kosten selbst getragen werden müssen.

Ohne Schutzstatus S
Die Kosten für bezogene medizinische Leistungen sind selbst zu bezahlen oder sind gegenenfalls durch eine eigene ausländische Kranken-, Reise- oder Gästeversicherung abgedeckt. Es ist darüber hinaus möglich, sich privat versichern zu lassen, beispielsweise mit einer Reiseversicherung. 

In medizinischen Notfällen
Sofern keine Versicherung vorhanden ist und die Kosten nicht selbst getragen werden können, werden Kosten in medizinischen Notfällen von der Notfallhilfe übernommen. Der Antrag für eine Kostengutsprache muss durch den medizinischen Leistungserbringer erfolgen, also zum Beispiel durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärtzin.

Registrierung | Schutzstatus S | Anmeldeformular

Mit dem Schutzstatus S erhalten die Betroffenen in der Schweiz rasch und unbürokratisch Schutz ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens. Der Status umfasst ein Aufenthaltsrecht, Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung. Der Nachzug von Familienangehörigen ist erlaubt. Personen mit Schutzstatus S werden den Gemeinden bei der Erfüllungsquote (Aufnahmequote) angerechnet, auch wenn sie privat untergebracht sind.

Personen mit Status S dürfen ab sofort arbeiten. Auch die selbstständige Erwerbstätigkeit ist erlaubt (Zugang zur Erwerbstätigkeit) und sie benötigen keine Bewilligung, wenn sie im Schengenraum reisen wollen (Reisefreiheit).

Antrag und Registrierung im Bundesasylzentrum (BAZ) Zürich
Der Schutzstatus S muss beim Bund beantragt werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat den Auftrag, die Schutzbedürftigen

  • zu registrieren,
  • ihre Personalien aufzunehmen,
  • den Antrag kurz zu prüfen und
  • einen Sicherheitscheck durchzuführen.

Für die Registrierung in der Asylregion Zürich zuständig:

Bundesasylzentrum Zürich (BAZ)
Duttweilerstrasse 11
8005 Zürich
Telefon: 058 480 14 80

Nach der Registrierung erfolgt die Zuweisung in die Kantone. Die Betroffenen erhalten einen Ausweis S, der vorerst für ein Jahr befristet sein wird.

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Geflüchtete aus der Ukraine mittels Formular online ein Gesuch um den Schutzstatus einreichen. Sie erhalten anschliessend vom SEM einen Terminvorschlag für die Registrierung in einem Bundesasylzentrum.

Hier geht's zum Anmeldeformular: Anmeldeformular ukrainische Flüchtlinge

Registrierung für Geflüchtete, die bereits in der Gemeinde sind
Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich bereits in einer Zürcher Gemeinde aufhalten, konnten sich bis anhin – vor der Aktivierung des Schutzstatus S – auch bei der Empfangsstelle auf dem Kasernenareal vorregistrieren lassen. Das ist vorerst weiterhin möglich. Für die Registrierung beim BAZ Zürich oder in der Empfangsstelle können Stand jetzt keine Termine vereinbart werden. Die Abläufe sind in Prüfung. Die Registrierung  muss 90 Tage nach der Ankunft erfolgen, sofern ein S-Status beantragt werden möchte, andernfalls kann nach 90 Tagen der Aufenthalt beim Migrationsamt verlängert werden.

Medienmitteilung und Faktenblatt Schutzstatus S (SEM)

Notvorrat

Mit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine ist auch er Informationsbedarf der Bevölkerung zum Thema Versorgungssicherheit gestiegen. Aus Sicht der wirtschaftlichen Landesversorgung besteht aktuell kein Grund zur Besorgnis: Die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen ist gewährleistet. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung überwacht die Lage laufend und publiziert aktuelle Informationen auf seiner Website.

Ungeachtet der Lage in der Ukraine empfiehlt sich jedoch das Anlegen eines Notvorrats, um für Unvorhergesehenes gewappnet zu sein. Gerne weisen wir Sie hierzu auf die vom Kanton Zürich vor einigen Monaten neu lancierte Website www.zh.ch/notvorrat hin, wo Bürgerinnen und Bürger verschiedene Empfehlungen und Tipps zum Thema Notvorrat finden. 

Bei Fragen zum Thema Bevölkerungsschutz empfiehlt sich weiter die Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz, wo aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der vom Krieg in der Ukraine ausgehenden Bedrohungslage publiziert werden. Auch in diesem Bereich sind zurzeit für die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen angezeigt.

Hilfsorganisationen & Geldspenden

Finden Sie hier einige Hilfsorganisationen, denen Sie Geld spenden können:
www.glueckskette.ch
www.caritas.ch
www.redcross.ch
www.sos-kinderdorf.ch
www.savethechildren.ch
www.zewo.ch
Ukrainischer Verein in der Schweiz (swiss-ukrainian.ch)

Weitere Hilfreiche Links zum Thema

Staatssekretariat für Migration SEM:
Fragen und Antworten des Staatssekretariates für Migration SEM zum Krieg in der Ukraine
Sozialhilfe | Kanton Zürich (zh.ch)
Geflüchtete aus der Ukraine - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)
Schweizerische Flüchtlingshilfe
Privatunterkunft für Flüchtlinge anbieten

ukraine-hilfe

Zugehörige Objekte

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