Wechsel amtliches Publikationsorgan per 1. Juli 2022
Mit Beschluss vom 14. Februar 2022 hat der Gemeinderat entschieden, für amtliche Publiaktionen ab 1. Juli das Digitale Amtsblatt Schweiz (DAS) zu verwenden (s. Publikation vom 24.2.2022).
Dieses wird die Zürichsee-Zeitung als rechtsverbindliches Publikationsorgan ablösen. Das DAS basiert auf der Lösung für amtliche Publikationen amtsblattportal.ch, mit der unter anderem auch Meldungen im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht werden. Baugesuche und Mitteilungen der Werke etc. werden bereits heute rechtsgültig im Amtsblattportal publiziert und unter ePublikation.ch angezeigt. Ab 1. Juli werden dort auch sämtliche Meldungen wie Todesanzeigen, Wahlergebnisse, dauernde Verkehrsanordnungen etc. einsehbar sein.
Todesfälle und Baugesuche erscheinen weiterhin auch in der Zürichsee-Zeitung. Für die restlichen Meldungen gilt eine Mindestübergangsfrist bis 31.12.2022. Rechtsverbindlich ist aber auch hier immer die Meldung auf epublikation.ch.
Bei Fragen zum Wechsel des amtlichen Publikationsorgans, zur Einrichtung eines Abos oder anderen Anliegen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Präsidialabteilung zur Verfügung: gemeinderatskanzlei@richterswil.ch oder 044 787 12 11.
Abo-Dienst
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, Registration und Abo über alle amtliche Publikationen auf der neuen Plattform epublikation.ch informiert zu werden. Eine Anleitung, wie die Registrierung funktioniert, finden Sie weiter unten auf dieser Seite (PDF). Das Merkblatt wird ausserdem bis zum 1. Juli 2022 in alle Haushalte der Gemeinde verschickt.
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Zugehörige Objekte
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2206_Merkblatt_DAS_digitales-Amtsblatt-Schweiz_Gemeinde_Richterswil_FINAL.pdf (PDF, 2.61 MB) | Download | 0 | 2206_Merkblatt_DAS_digitales-Amtsblatt-Schweiz_Gemeinde_Richterswil_FINAL.pdf |