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Aufgehoben: Feuerverbot für Wald und Waldesnähe im Kanton Zürich aufgehoben

1. September 2022
Die Waldbrandgefahr ist immer noch erheblich. Beim Feuern im Wald und in Waldesnähe ist weiterhin Vorsicht geboten.

Der gebietsweise Regen der vergangenen Wochen hat zu einer Entspannung der Trockenheitssituation in den Zürcher Wäldern geführt. Das für den Wald und die Waldesnähe geltende absolute Feuerverbot ist per 1. September, 12 Uhr, aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird von «gross» (Stufe 4 von 5) auf «erheblich» (Stufe 3) zurückgestuft.

Es besteht somit weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr. Die Baudirektion ruft die Bevölkerung zur Vorsicht beim Feuern im Wald und in Waldesnähe auf.

Die folgenden Verhaltensregeln sind weiterhin zu beachten:

- Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.)
- Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
- Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen
- Bei starkem und böigem Wind aufs Feuern verzichten

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Umwelt (BAFU), www.waldbrandgefahr.ch und des Kantons Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, www.zh.ch/waldbrandgefahr.