Medienmitteilung | Senkung Gaspreise per 1. September 2023
Die Versorgungssituation an den Energiemärkten in Europa hat sich deutlich entspannt und mittlerweile wieder normalisiert. Wie bereits im Mai den Kundinnen und Kunden angekündigt, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 10. Juli 2023 eine deutliche Preissenkung beschlossen.
Einheitstarif
Die Gastarife werden per 1. September 2023 auf einen Einheitstarif von 9.9 Rp./kWh gesenkt. Die bisher geltenden vier Gastarife A, B, C, D (siehe Tabelle 2) werden vereinfacht und neu in einer Kategorie (Haushalte und KMU) zusammengefasst. Der Biogas-Aufschlag bleibt gleich.
Tarif ab 1. September 2023 (neu)
Tarifstufe |
Gasbezug kWh/Jahr |
Grundpreis CHF / Jahr exkl. MwSt. |
Gasbezug Rp./kWh exkl. MwSt. inkl CO2 |
C |
Erdgas (Heizgas, Kochgas, Prozessgas) |
120.00 |
9.9 |
(Tabelle 1)
Tarif bis 31. August 2023 (alt)
Tarifstufe |
Gasbezug kWh/Jahr |
Grundpreis CHF/Jahr exkl. MwSt. |
|
Gasbezug Rp./kWh exkl. MwSt. inkl CO2 |
A |
Kochgas für Haushalt, Gewerbe und Industrie |
30.00 |
|
45.3 |
B |
Kochgas für Mehrfamilienhaus mit Zentralzähler |
30.00/Wng. |
|
45.3 |
C |
Heizung mit Warmwasseraufbereitung |
120.00 |
|
16.2 |
D |
Reine Heizanlagen BHKW/Spitzenabdeckungen für Solaranlagen und Wärmepumpen |
120.00 |
|
17.7 |
(Tabelle 2)
Die Bezügerinnen und Bezüger von Kochgas (Haushalt, Mehrfamilienhaus mit Zentralzähler, Gewerbe) werden neu einen jährlichen Grundpreis von 120 Franken anstatt 30 Franken zahlen. Dafür sinkt der Bezugspreis pro Kilowattstunde deutlich von 45.3 auf 9.9 Rappen. Für die Besitzerinnen und Besitzer von Heizungen mit Warmwasseraufbereitung bleibt der Grundpreis bei 120 Franken. Aber auch sie profitieren von einer wesentlichen Gaspreisreduktion von 16.2 auf 9.9 Rappen pro Kilowattstunde. Für Blockheizkraftwerke (BHKW) sinkt der Preis von 17.7 auf 9.9 Rappen. Von der gleichen Preisreduktion profitieren alle im Besitz einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe, die zur Spitzenabdeckung auf Gas zurückgreifen.
Energieförderbeitrag
Gasbezügerinnen und Gasbezüger mit Solaranlage oder Wärmepumpe, profitierten bisher von einem Förderbeitrag von 1.5 Rp/kWh. Dieser wird per 1. September 2023 aufgehoben. Von den beschlossenen Gaspreissenkungen profitieren die Bezügerinnen und Bezüger deutlich mehr als über die Förderbeiträge.
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Auskünfte zu dieser Medienmitteilung erteilt:
Christian Stalder, Gemeinderat, Ressort Werke
Direktwahl: +41 76 436 36 33
E-Mail: christian.stalder@richterswil.ch
Zugehörige Objekte
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Tarifblatt_der_Gasversorgung_GAR_ab_1._September_2023.pdf (PDF, 67.77 kB) | Download | 1 | Tarifblatt_der_Gasversorgung_GAR_ab_1._September_2023.pdf |