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Halloween - Streiche und ihre Folgen

30. Oktober 2024

Mit steigender Beliebtheit des Halloweenbrauchs ziehen auch hierzulande am 31. Oktober immer mehr Kinder und Jugendliche durch die Strassen. Verkleidet als Dämonen, Monster  der Vampire gehen sie von Haus zu Haus, verlangen Süsses und drohen mit Saurem.

Leider kommt es oft vor, dass zu viel «Saures» verteilt wird und die Polizei am Abend des 31. Oktobers alle Hände voll zu tun hat.

Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern ist zum Beispiel eine Sachbeschädigung. Wer randaliert, fremdes Eigentum beschädigt oder gar Personen bedrängt oder bedroht, kann bestraft werden. Gruseln ist ok, Menschen verängstigen nicht.

Deshalb bitten Behörden und Polizei um die Mithilfe von Eltern, Erziehungsberechtigte und Schulen darum, auf den Unterschied zwischen Streich und Straftat aufmerksam zu machen und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein.

Informationen

Weitere Informationen zum Thema unter www.zh.ch/kapo und www.no-front.ch.

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Halloween: Informationen der Kantonspolizei für Eltern und Schulen (PDF, 336.58 kB) Download 0 Halloween: Informationen der Kantonspolizei für Eltern und Schulen