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Neue Markierungen in den Tempo-30-Zonen

28. August 2025
Die Gemeinde Richterswil hat an verschiedenen Stellen in den Tempo-30-Zonen neue Markierungen angebracht. Es handelt sich um sogenannte «farbliche Gestaltungen der Strassenoberfläche» (FGSO). Die Markierungen sollen die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenkenden erhöhen und damit insbesondere querende Schulkinder zusätzlich schützen.

Die gesetzlichen Vorgaben sehen in Tempo-30-Zonen grundsätzlich keine Fussgängerstreifen vor. Der Grundgedanke einer Tempo-30-Zone ist, dass Fussgängerinnen und Fussgänger die Strasse überall queren können, ohne weite Umwege zu einem Fussgängerstreifen machen zu müssen. Fussgängerstreifen könnten in diesen Zonen die gewünschte Verkehrsberuhigung beeinträchtigen, da sie den Fokus auf Vortrittsrechte legen würden. Gemäss Verordnung sind Fussgängerstreifen deshalb nur in Ausnahmefällen zulässig, namentlich bei Schulen, Kindergärten oder Heimen. Bei einem Fussgängerstreifen ist es Fussgängerinnen und Fussgängern nämlich verboten, die Strasse innerhalb von 50 Metern davor und danach zu überqueren, was dem Konzept einer Tempo-30-Zone im Normalfall widerspricht.

Die Gemeinde Richterswil hält sich an diese Vorgaben. Gleichzeitig werden nun – wo sinnvoll – ergänzende Massnahmen wie die neuen FGSO-Markierungen umgesetzt, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Eine weitere solche Massnahme ist bei der Kreuzung Boden-/Reidholzstrasse umgesetzt worden. Zusätzlich wurden in den vergangenen Tagen innerhalb der Tempo-30-Zonen neue «30»-Markierungen angebracht, um die Verkehrsteilnehmenden an die Geschwindigkeitsbeschränkung zu erinnern.

Das Ressort Sicherheit und Einwohnerwesen beobachtet die Situation weiterhin aufmerksam. Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr bestmöglich zu gewährleisten.

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Auskünfte zu diesem Thema erteilt Renato Pfeffer, Gemeinderat Ressort Sicherheit & Einwohnerwesen.

 

Strassenmarkierung
Foto: Reni Bircher