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Containerpflicht ab 1. Januar 2026

19. Dezember 2025
An der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 wurde die angepasste Abfallverordnung und die neue Gebührenstruktur genehmigt. Diese tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Containerpflicht ab 1.1.2026 

Ab dem 1. Januar 2026 muss der Hauskehricht (Gebührensäcke) in der Gemeinde Richterswil über Normcontainer entsorgt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften sind verpflichtet, auf ihren Grundstücken für die Kehrichtsammlung Rollcontainer oder Unterflurcontainer bereitzustellen und dafür einen geeigneten Standort zu schaffen.

Eigentümerinnen, Eigentümer & Verwaltungen
Die Anschaffung der Container ist Sache der Grundeigentümerschaft oder der Verwaltung und hat bis zum 31. Dezember 2025 zu erfolgen.

Vermieter und Verwaltungen werden gebeten, ihren Mietern genügend Container zur Verfügung zu stellen. 

Erfolgreiche Container-Aktion im Sommer 2025

Die Abteilung Werke der Gemeinde Richterswil bot im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August 2025 im Rahmen einer Container-Aktion an, hochwertige Abfall- und Grüncontainer zum vergünstigten Preis zu beziehen. Die Aktion wurde rege genutzt.

Ab 1. Januar 2026 werden lose herumstehende Gebührensäcke nicht mehr mitgenommen. Auch Gebührensäcke neben überfüllten Containern werden nicht mehr akzeptiert. Säumige Kundinnen und Kunden können gebüsst werden.

mann wirft abfallsack in kunststoffcontainer