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Vogelgrippe im Kanton Zürich

25. November 2025

Seit Anfang November 2025 treten in der Schweiz vermehrt Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln auf. Nach dem ersten Nachweis im Kanton Bern am 4. November wurde am 12. November in Männedorf eine Graugans positiv auf die hochpathogene Virusvariante H5N1 getestet. Weitere Fälle folgten inzwischen im Kanton St. Gallen, wo auf dem Stadtweiher in Wil mehrere Wasservögel positiv getestet wurden. Die betroffenen Kantone haben entsprechend Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Der Kanton Zürich ist derzeit von diesen Zonen nicht betroffen.

Mit dem herbstlichen Vogelzug und dem vermehrten Aufenthalt von Wasservögeln an unseren Gewässern steigt das Risiko von Ansteckungen innerhalb der Wildvogelpopulationen. Fachstellen gehen zudem davon aus, dass das Virus inzwischen in der Schweiz endemisch sein kann und somit nicht nur saisonal auftritt.

Informationen für Geflügelhaltende

Um Geflügelhaltungen zu schützen, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Anfang November eine Verordnung mit zusätzlichen Schutzmassnahmen erlassen, die per 25. November 2025 an die aktuelle Lage angepasst wird. Ab diesem Datum gilt die gesamte Schweiz als Beobachtungsgebiet. Das Veterinäramt Zürich hat die registrierten Geflügelhaltenden bereits über ihre Pflichten informiert.

Registrierung von Geflügelhaltungen

Die Haltung von Geflügel muss beim Veterinäramt Zürich registriert werden, unabhängig von der Anzahl der Tiere oder ob es sich um eine private oder gewerbliche Haltung handelt.

Grosse Geflügelhaltungen müssen zusätzlich bei der Tierverkehrsdatenbank gemeldet sein und das Einstallen einer neuen Herde muss innert 10 Tagen gemeldet werden.

Als grosse Geflügelhaltungen gelten:

  • Zuchttiere der Mast- und Legelinie, wenn die Geflügelhaltung mehr als 250 Plätze umfasst

  • Legehennen, wenn die Geflügelhaltung mehr als 1000 Plätze umfasst

  • Mastpoulets, wenn die Stallgrundfläche mehr als 333 Quadratmeter beträgt

  • Masttruten, wenn die Stallgrundfläche mehr als 200 Quadratmeter beträgt

 Zum Anmeldeformular des Kantons Zürich

Informationen für die gesamte Bevölkerung

Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und solche Funde der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst zu melden. Eine Übertragung auf den Menschen ist äusserst selten und bisher nur nach engem, ungeschütztem Kontakt beobachtet worden. Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.

Sollten sich für Einwohnerinnen und Einwohner weitere Fragen ergeben, steht das zuständige Veterinäramt des Kantons Zürich direkt zur Verfügung:

Waltersbachstrasse 5

8090 Zürich
Telefon +41 43 259 41 41 
kanzlei@veta.zh.ch

www.zh.ch/veta
zh.ch/vogelgrippe

Geflügel, Hühner auf einer Wiese