Allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet
Waldbrandgefahr: Feuerverbot bleibt bestehen
Die anhaltende Trockenheit führt im Kanton Zürich weiterhin zu einer sehr grossen Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 5). Deshalb gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin und dies voraussichtlich mindestens bis Mitte August.
Das kommunale allgemeine Feuerverbot gilt auch in der Gemeinde Richterswil bis auf Weiteres auf dem gesamten Gemeindegebiet. Das Verbot bleibt über den 1. August hinaus in Kraft und wird erst aufgehoben, wenn sich die Lage nachhaltig entspannt. Eine Aufhebung erfolgt koordiniert mit dem Kanton.
- Die Böden und die Vegetation sind ausgetrocknet. Bereits ein kleiner Funke kann einen Brand auslösen.
- Der Kanton Zürich erteilt derzeit keine Ausnahmebewilligungen.
Bitte halten Sie sich weiterhin konsequent an die geltenden Vorschriften und tragen Sie mit Ihrem verantwortungsvollen Verhalten dazu bei, Mensch, Tier und Natur zu schützen.
Danke!
Weitere Informationen zum Feuerverbot in Richterswil finden Sie auch unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Bund) und www.zh.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Kanton).
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13. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Wetterprognose (es werden keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwartet) erscheint es als absolut notwendig das Gemeindegebiet vor Bränden zu schützen.
Der Ressortvorsteher Sicherheit und Einwohnerwesen hat entschieden ab Montag, 13. Juli 2026, 12.00 Uhr ein allgemeines Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet zu erlassen. Dieses gilt bis auf Widerruf.
Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen.
Zugehörige Objekte
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| 260710_Allgemeines_Feuerverbot (PDF, 74 kB) | Download | 0 | 260710_Allgemeines_Feuerverbot |