Stationsstrasse 36 und 38, Umbau zwei Mehrfamilienhäuser, Baugenossenschaft Schönheim
Bauherrschaft: Baugenossenschaft Schönheim, in der Ey 22, 8047 Zürich
Projektverfasser: Wirz Architekten GmbH, Quellenstrasse 27, 8005 Zürich
Umbau zwei Mehrfamilienhäuser, Vers.Nr. 1214, 1215, Kat.Nr. 8330, Stationsstrasse 36 und 38, 8833 Samstagern (Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung), Anzahl Wohneinheiten: 16
Die Pläne liegen bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden gegen eine pauschale Gebühr von Fr. 50.- sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im Amtsblatt bei der Planungs- und Baukommission schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).
Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.
Planung und Bau Richterswil