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Bergstrasse 162, Abbruch EFH und Neubau Doppel-EFH, Stari Bau AG

8. November 2024

Bauherrschaft:             Stari Bau AG, Obere Schwandenstrasse 19, 8833 Samstagern

Projektverfasser:           Stari Bau AG, Obere Schwandenstrasse 19, 8833 Samstagern

Abbruch EFH und Neubau Doppel EFH, Vers.Nr. 829, Kat.Nr. 6566, Bergstrasse 162, 8833 Samstagern (Zweigeschossige Wohnzone),

Die Pläne liegen bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden gegen eine pauschale Gebühr von CHF 50.- sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im Amtsblatt bei der Planungs- und Baukommission schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).

Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.

Planung und Bau Richterswil