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Mülenen, Nachträgliche Bewilligung Korrekturfaktor, Swisscom

6. Dezember 2024

Bauherrschaft:             Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich

Projektverfasser:           Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen

Nachträgliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage), Mülenen, 8805 Richterswil, Kat.Nr. 8368 (Freihaltezone), ohne Aussteckung

Die Pläne liegen bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden gegen eine pauschale Gebühr von CHF 50.- sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im Amtsblatt bei der Planungs- und Baukommission schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).

Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.

Planung und Bau Richterswil