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Hornstrasse 5, Sanierung Fassade inkl. Fensterleibung und Dachuntersicht, Gemeinde Richterswil, Liegenschaften

13. Februar 2026

Bauherrschaft:             Politische Gemeinde Richterswil, Liegenschaften, Chrüzweg 8, 8805 Richterswil

Die Bauherrschaft ist Projektverfasser/in.

Sanierung Fassade inkl. Fensterleibungen und Dachuntersicht, Vers.Nr. 417, Kat.Nr. 6262, Hornstrasse 5, 8805 Richterswil (Freihaltezone), ohne Aussteckung

Das Gebäude Vers.Nr. 417 ist ein überkommunales Schutzobjekt.

Die Pläne liegen bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden gegen eine pauschale Gebühr von CHF 50.- sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im Amtsblatt bei der Planungs- und Baukommission schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).

Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.

Planung und Bau Richterswil