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Betrieb von Lautsprechern im Freien

Die Polizeiverordnung der Gemeinde Richterswil vom 19. Juni 2024 (Art. 26) hält fest, dass der Betrieb von Lautsprechern, Megaphonen und Verstärkeranlagen im Freien, in Zelten und anderen Fahrnisbauten im Rahmen von Veranstaltungen und Anlässen einer Bewilligung bedarf. 

Die Ruhezeiten gemäss Art. 24 sind zu beachten. 

Bewilligungen sind gebührenpflichtig und werden nur schriftlich erteilt.

 

Link zur Polizeiverordnung

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Gesuch_um_Bewilligung_Lautsprecher_MIH (PDF, 1.31 MB) Download 0 Gesuch_um_Bewilligung_Lautsprecher_MIH