Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots
Vorgehensweise
Die gesuchstellende Person hat gemäss Art. 258 Abs. 2 ZPO ihr dingliches Recht mit Urkunden (Grundbuchauszug, Mietvertrag oder Vollmacht von Eigentümer/Mieter) zu beweisen und eine bestehende oder drohende Störung glaubhaft zu machen. Der Strafantrag ist von der berechtigten Person (Eigentümer, Mieter, Vollmacht durch Eigentümer/Mieter) zu stellen.
Falls Sie eine Bestrafung der fehlbaren Lenkerschaft beantragen möchten, bitten wir Sie, uns das Anzeigeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen sowie dem unterzeichneten Strafantrag vollständig ausgefüllt zu retournieren. Bei nicht vollständig ausgefüllten Formularen und/oder fehlenden Unterlagen können ihre Anzeigen nicht behandelt werden.
Die Unterlagen sind per Post einzusenden an:
Gemeindeverwaltung Richterswil, Ordnungsbussenzentrale, Seestrasse 19, 8805 Richterswil
Zugehörige Objekte
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Anzeige_wegen_Missachten_gerichtliches_Verbot_PDF (PDF, 838.01 kB) | Download | 0 | Anzeige_wegen_Missachten_gerichtliches_Verbot_PDF |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindepolizei | 044 787 11 50 | gemeindepolizei@richterswil.ch |