Identitätskarte
Ab 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.
Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich.
Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin beim Einwohnerwesen der Gemeinde Richterswil beantragt werden.
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen.
Identitätskarte ohne Chip
Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann beim Einwohnerwesen der Gemeinde Richterswil beantragt werden.
Bitte bringen Sie mit:
- die alte Identitätskarte (sofern vorhanden)
- den Führerausweis oder Reisepass, falls keine Identitätskarte vorhanden ist
- bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige
- ein Passfoto, das nicht älter als sechs Monate ist
Fotos können auch mit dem Smartphone gemacht werden, sofern die Qualitätsanforderungen gemäss FotomustertafelExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingehalten werden.
Die Identitätskarte muss persönlich beantragt werden. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche. Diese müssen zusätzlich von einem Elternteil bzw. der Inhaberin oder dem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden.
Preis Erwachsene CHF 70.00, inkl. Versand (Gültigkeit 10 Jahre)
Preis Kinder und Jugendliche CHF 35.00, inkl. Versand (Gültigkeit 5 Jahre)
Die Ausstellung dauert in der Regel 4 –10 Arbeitstage.
Sollten Sie zusätzlich zur Identitätskarte einen neuen Pass benötigen, empfehlen wir Ihnen beim Passbüro ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einen vergünstigten Kombiantrag zu stellen.
Biometrische Identitätskarte mit Chip
Ab dem 2. November 2026 kann auf Wunsch beim kantonalen Passbüro die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.
Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro.
Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.
Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.
Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.
Notpass
Wenn die Zeit für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen. Dieser ist persönlich beim kantonalen Passbüro oder bei der Notpassstelle der Kantonspolizei am Flughafen Zürich zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht notwendig.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie beim Passbüro ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerwesen | 044 787 12 20 | einwohner@richterswil.ch |