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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch. (Quelle: www.ahv-iv.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)

Der Bereich AHV der Sozialversicherungen ist die Schnittstelle zwischen der Bevölkerung und der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Zürich.

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