Todesfall / Bestattung
Die Anmeldung von Todesfällen für verstorbene Einwohnerinnen und Einwohner durch anordnungsberechtigte Personen erfolgt beim Bestattungswesen.
Mitzubringende Unterlagen (sofern vorhanden)
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Letztwilliger Bestattungswunsch
- Familienbüchlein zur allfälligen Nachführung
- Ausweisdokumente zur allfälligen Annullation
Bitte vereinbaren Sie zur Regelung der Bestattung unter Tel. 044 787 12 21 vorgängig einen Termin mit uns. An Wochenenden und Feiertagen sind unsere Büros nichts besetzt.
Für dringliche Einsargung und Leichentransport ausserhalb unserer Öffnungszeiten steht Ihnen die Bossardt Bestattungen AG unter Tel. 044 710 99 70 zur Verfügung.
Sofern die Gemeindeverwaltung mehr als zwei aufeinanderfolgende Tage geschlossen bleibt, wird ein telefonischer Pikettdienst eingerichtet. Die Angaben werden jeweils online aufgeschaltet und sind telefonisch abrufbar.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bestattungswesen (Friedhof) | 044 787 12 21 | bestattungen@richterswil.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
830.1 | Bestattungs- und Friedhofsverordnung | 11. Februar 2019 |
830.11 | Bestattungs- und Friedhofsreglement | 11. Februar 2019 |