Aufenthalt / Aufenthaltsausweis
Die Anmeldung ist bei Erwerbstätigkeit jährlich und in den übrigen Fällen alle vier Jahre zu wiederholen. Die Gebühr beträgt jeweils CHF 60.00
In der Regel begründete Aufenthalte sind:
- Studium (Hochschule, Universität)
- befristeter Arbeitsaufenthalt/Berufsausbildung/Lehre
- Saison- bzw. Sommer- und/oder Winteraufenthalt
- Hotel- und Pensionsaufenthalt
- Heimaufenthalt
Anderweitige Beanspruchung des Aufenthaltsstatus sind eingehend zu begründen.
Aufenthaltsausweis
Ein Aufenthaltsausweis wird für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde benötigt. Aufenthaltsausweise werden bei Erwerbstätigkeit für ein Jahr und in den übrigen Fällen für vier Jahre ausgestellt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerwesen | 044 787 12 20 | einwohner@richterswil.ch |