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Aufenthalt / Aufenthaltsausweis

Wer sich in Richterswil oder Samstagern mehr als drei Monate am Stück oder im Jahr aufhält, ohne seinen auswärtigen Wohnsitz aufzugeben, hat sich nach kantonaler Gesetzgebung innert 14 Tagen beim Einwohnerwesen zum Aufenthalt anzumelden.

Die Anmeldung ist bei Erwerbstätigkeit jährlich und in den übrigen Fällen alle vier Jahre zu wiederholen. Die Gebühr beträgt jeweils CHF 60.00

In der Regel begründete Aufenthalte sind:
  • Studium (Hochschule, Universität)
  • befristeter Arbeitsaufenthalt/Berufsausbildung/Lehre
  • Saison- bzw. Sommer- und/oder Winteraufenthalt
  • Hotel- und Pensionsaufenthalt
  • Heimaufenthalt

Anderweitige Beanspruchung des Aufenthaltsstatus sind eingehend zu begründen.

Aufenthaltsausweis

Ein Aufenthaltsausweis wird für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde benötigt. Aufenthaltsausweise werden bei Erwerbstätigkeit für ein Jahr und in den übrigen Fällen für vier Jahre ausgestellt.

Preis

gemäss kantonaler Gebührenverordnung

Zugehörige Objekte