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Feuerungskontrolle

Die periodische Kontrolle der Feuerungsanlagen hat dazu beigetragen, dass die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen hat. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften sind alle zwei Jahre die Einhaltung der Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen zu kontrollieren. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls eine Sanierung der Heizung erforderlich. Der Feuerungskontrolleur der Gemeinde berät Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern als neutrale Fachperson.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht die Möglichkeit, die Emmissionsmessung durch eine berechtigte Firma (www.luft.zh.ch) durchführen zu lassen.

Seit 2017 wird die amtliche Feuerungskontrolle in der Gemeinde Richterswil durch die Firma Bischof und Rohner AG, Meilen, Telefon 044 915 13 70 (info@bischofundrohnerag.ch, www.bischofundrohnerag.ch) durchgeführt.

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