Medienmitteilung Gemeinde Richterswil: Public Viewing des Viertelfinals der Schweizer Nationalmannschaft während der Schliessungszeit in Gastwirtschaften erlaubt
Der Ressortvorsteher Sicherheit und Einwohnerwesen hat für diese Nacht eine allgemeine Ausnahmebewilligung von der ordentlichen Schliessungszeit für sämtliche Gastwirtschaftsbetriebe auf dem Gemeindegebiet Richterswil erteilt und eine Freinacht bewilligt. Dadurch können Gastwirtschaftsbetriebe das Spiel in ihren Innenräumen übertragen und ihre Gäste auch während der ordentlichen Schliessungszeit bewirten.
Die Übertragung des Spiels sowie die Bewirtung sind ausschliesslich in den Innenräumen der Gastwirtschaftsbetriebe zulässig.
Die Allgemeinverfügung vom 17. April 2026 über die Übertragung von WM-Spielen in bestehenden Aussenwirtschaften bleibt unverändert in Kraft. Eine Übertragung des Viertelfinalspiels in Aussenwirtschaften auf privatem oder öffentlichem Grund ist aufgrund der nächtlichen Anspielzeit nicht zulässig.
Die Gemeinde ersucht die Gastwirtschaftsbetriebe und ihre Gäste, dem Ruhebedürfnis der nicht am Fussballspiel interessierten Bevölkerung Rechnung zu tragen. Insbesondere beim Verlassen der Gastwirtschaften ist auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und unnötiger Lärm zu vermeiden.
Auskünfte zu dieser Medienmitteilung erteilt:
Renato Pfeffer-Becker, Gemeinderat, Ressort Sicherheit und Einwohnerwesen
Direktwahl: +41 79 787 56 05
E-Mail: renato.pfeffer@richterswil.ch
Zugehörige Objekte
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| 260708_Public Viewing Viertelfinal Nationalmannsch (PDF, 65 kB) | Download | 0 | 260708_Public Viewing Viertelfinal Nationalmannsch |