Kommunales Schutzobjekt Poststrasse 22, Vers.Nr. 324, Richterswil, Vertragsgenehmigung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2023-73 vom 15. Mai 2023 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem das Gebäude Vers.Nr. 324 auf dem Grundstück Kat.Nr. 329 an der Poststrasse 22 in Richterswil unter Schutz gestellt wird.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.
Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, eingesehen werden.
Planung und Bau Richterswil