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Teilrevision kommunale Nutzungsplanung - Festsetzung revidierter Aussichtsschutz Burghalden

9. Juni 2017
Genehmigung revidierter Aussichtsschutz Burghalden
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Beschluss Nr. ARE 17-0708 am 29. Mai 2017 verfügt:

Die Anpassung des Aussichtschutzes Burghalden gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung Richterswil vom 11. März 2015, die der Gemeinderat Richterswil mit Beschluss vom 3. April 2017 gemäss dem Rechtsmittelverfahren hinsichtlich des Grundstücks Kat.Nr. 8158 festgesetzt hat, wird genehmigt.
Die Akten liegen bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, während 30 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.
Gegen den Genehmigungsbeschluss der Baudirektion vom 29. Mai 2017 sowie des Gemeinderates vom 3. April 2017 kann innert 30 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung Richterswil
Planung und Bau

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