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Bauzeitversicherungsantrag

Für Neubauten sowie für Um- und Anbauten von mehr als 50'000 Franken muss vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung über die veranschlagten Baukosten resp. über die bauliche Wertvermehrung abgeschlossen werden. Nach dem Bauende ist eine Schätzung zu beantragen.

Wertvermehrung, bauliche Investitionen bis 50'000 Franken werden auf schriftliche Anmeldung hin versichert. Eine Schätzung ist dafür nicht notwendig und die Anmeldung kann schon vor Baubeginn erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung stellt die GVZ eine entsprechende Deckungszusage aus.

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