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Aussichtsschutz Burghalden

Die Gemeinde Richterswil hat für die Gebiete Burghalden und Oberhafen je einen Aussichtsschutz festgelegt. Die detaillierten Anforderungen sind in Art. 43 BZO festgehalten.

Der Geltungsbereich des Aussichtschutz Burghalden ist einerseits in untenstehender Datei als auch im kantonalen ÖREB-Kataster ersichtlich. 

Informationen

Datum
11. März 2015
Herausgeber/-in
Gemeinde Richterswil
Autor/-in
Planung und Bau

Dokumente

Name
Aussichtsschutz Burghalden.pdf (PDF, 1.4 MB) Download 0 Aussichtsschutz Burghalden.pdf

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