Aussichtsschutz Burghalden
Die Gemeinde Richterswil hat für die Gebiete Burghalden und Oberhafen je einen Aussichtsschutz festgelegt. Die detaillierten Anforderungen sind in Art. 43 BZO festgehalten.
Der Geltungsbereich des Aussichtschutz Burghalden ist einerseits in untenstehender Datei als auch im kantonalen ÖREB-Kataster ersichtlich.
Informationen
- Datum
- 11. März 2015
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Richterswil
- Autor/-in
- Planung und Bau
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Aussichtsschutz Burghalden.pdf (PDF, 1.4 MB) | Download | 0 | Aussichtsschutz Burghalden.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Planung und Bau | 044 787 12 50 | planungundbau@richterswil.ch |