Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Erweiterung Erholungszone Burgmoos, Öffentliche Auf-lage
Der Gemeinderat Richterswil hat am 11. Mai 2026 beschlossen die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung Erweiterung Erholungszone Burgmoos Richterswil im Sinne von § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes zur öffentlichen Auflage zu verabschieden.
Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. Sie beginnt am 22. Mai 2026 und endet am 21. Juli 2026. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen bei der Gemeinde Richterswil, Abteilung Planung und Bau, Gemeindehaus II, Chüngengass 6 (1. Obergeschoss), 8805 Richterswil, während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch digital auf der Gemeindehomepage (www.richterswil.ch) unter Aktuelles einsehbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann zu dieser Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich an die Gemeinde Richterswil, Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, einzureichen.
Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung (Gemeindeversammlung) entschieden. Vor der Gemeindeversammlung stehen die Bestimmungen und die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Planung und Bau Richterswil
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Teilrevision Bau- und Zonenordnung (PDF, 208 kB) | Download | 0 | Teilrevision Bau- und Zonenordnung |
| Teilrevision Zonenplan (PDF, 3.72 MB) | Download | 1 | Teilrevision Zonenplan |
| Bericht nach Art 47 RPV (PDF, 21.32 MB) | Download | 2 | Bericht nach Art 47 RPV |
| Protokollauszug Gemeinderat (PDF, 178 kB) | Download | 3 | Protokollauszug Gemeinderat |